Jackpot nicht genug: Gewinnerin bezieht weiterhin Sozialhilfe

Jackpot nicht genug: Gewinnerin bezieht weiterhin Sozialhilfe

Wer träumt nicht Mal von einem großen Gewinn, einem 6er im Lotto oder das große Los zu ziehen? Für die meisten bleibt es ein unerreichter Wunsch, doch für eine glückliche Gewinnerin aus Großbritannien ging dieser Traum tatsächlich in Erfüllung. Lesley T. gewann über die Camelot Lotterie sagenhafte 300.000 GBP (etwa 349.000 EUR) im April 2015.

Mit diesem Gewinn lösten sich für die 49-Jährige schlagartig einige Probleme in Luft auf, allerdings halste sie sich gleichzeitig Neue auf. Lesley teilte das Geld zunächst mit ihrer Familie, informierte aber die Behörden nicht darüber.

Als Sozialhilfeempfängerin ist Lesley verpflichtet, jegliches Einkommen den Behörden zu melden, da sich sonst die zu erhaltene Hilfe ändert und neu kalkuliert werden muss. Lesley war von der staatlichen Stütze abhängig, da sie aufgrund ihrer Gesundheit Wohn- und Arbeitslosengeld bezog. Neben einigen physischen Einschränkungen leide sie auch an Depressionen und Angstzuständen.

Insgesamt erhielt Lesley noch ganze 18 000 GBP (21 000 EUR) zwischen April 2015 und Februar 2018 an Sozialleistungen, weil sie ihren riesigen Gewinn nicht angegeben hatte. Diese drei Jahre wurden ihr schließlich zum Verhängnis.

Von einer Gewinnerin zur Verliererin

Letztendlich kamen die Behörden der Gewinnerin dennoch auf die Schliche und klagten sie an. Lesley wurde vom Gericht zu einer Gefängnisstrafe von 26 Wochen verurteilt.

Glücklicherweise konnte sie dem Gefängnis allerdings nochmal entkommen, da sie ihre Schuld eingestand und die Umstände für ihr Handeln erklären konnte. Dadurch befindet sich Lesley lediglich für 12 Monate auf Bewährung und musste sich mit einer 12-wöchigen Ausgangssperre anfreunden.

Zusätzlich muss sie die erhaltene Sozialhilfe sowie weitere 200 GBP (230 EUR) an die Behörden zurückzahlen.

Aus Fehlern habe sie gelernt

Lesley zeigte sich im Gerichtsverfahren voller Reue und entschuldigte sich. Sie bekannte sich schuldig, dass sie den Betrug absichtlich begannen und die Zahlungen aus der Sozialkasse unrechtmäßig kassiert habe.

In der Zwischenzeit hat Lesley die Rückzahlungen auch bereits geleistet und arbeitet sich in ein geregeltes Leben zurück.

Kein Einzelfall unter Lottogewinnern

Lesley ist in dieser Hinsicht keine Einzeltäterin. Tatsächlich gibt es vermehrt Fälle, bei denen Sozialhilfeempfänger verschiedene Geldsegen nicht angegeben und anschließend die Konsequenzen spüren mussten.

In Niedersachsen erhielt ein Arbeitsloser 51-Jähriger im Jahr 2011 ein Erbe im Wert von insgesamt 200 000 EUR von seinem verstorbenen Onkel. Nach diesem Geldsegen bekam der Mann zunächst keine weiteren Hartz-4-Zahlungen, allerdings wollte er nach zwei Jahren erneut Stütze beantragen.

Der Grund dafür ist weniger bemitleidenswert als der Verlust des Verwandten: der Mann hatte das Geld großteils in der Kneipe versoffen und sogar teilweise verschenkt, um Anderen zu gefallen. Als er nach weniger als zwei Jahren erneut Sozialleistungen von den Behörden beantragen wollte, stieß er auf wenig Hilfe. Schließlich klagte er, aber wurde vom Gericht erneut abgewiesen.

Der Kläger sei nicht arbeitswillig und habe das Erbe fahrlässig versoffen, lautete das Urteil. Das sei Grund genug, keine weitere Sozialhilfe zu zahlen, schließlich würde ein durchschnittlicher Bürger mit einem Vermögen von gut 200 000 EUR etwa sieben Jahre leben können, ohne zusätzlich arbeiten zu müssen.

Die zweijährige Kneipentour des Mannes wurde für ihn daher doch teurer. Mit ausbleibenden Hartz-IV Zahlungen war er nun gezwungen, sich doch einen Job zu suchen. Er gab nicht an, ob er es bereute und einsichtig sei.

Wer auf Sozialhilfe angewiesen ist, sollte besser ehrlich sein

Diese beiden Beispiele zeigen, dass die Behörden letztendlich am längeren Hebel sitzen. Besonders wer auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, sollte bei unregelmäßigen oder unerwarteten Einkommen ehrlich sein.

Ein Geldsegen kann schnell aufgebraucht sein und hält nicht ewig. Wird unnötig Geld verschwendet, um dann dem Staat erneut auf der Tasche liegen zu wollen, gibt es Probleme. Wer wie der Mann aus Niedersachsen noch nicht mal arbeitswillig ist, der erhält auch keine Unterstützung mehr.

Der ein oder Andere kann sich sicherlich in Lesley hineinversetzen. Mit etwas Ehrlichkeit wäre ihr aber der Weg zum Gericht und die anschließende Verurteilung erspart geblieben. Bei einem so großen Gewinn kann man gut und gerne auf weitere Stütze verzichten.

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